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Zu den geltenden Pilzschutzverordnungen im  Kanton Thurgau & der Schweiz: Ich trete für die Aufhebung von allen Pilzschutzverordnungen ein, da seit langem wissenschaftlich belegt und bewiesen ist, dass das sammeln von Pilzfruchtkörpern keinen Einfluss auf das Pilzwachstum hat! Die Beweise dazu haben  Egli & Al in mehreren Publikationen schon seit langem erbracht. Sie finden diese Publikationen unter: http://www.wsl.ch
Die angeblichen Pilzschutzmassnahmen, welche heute kantonal sehr unterschiedlich, respektive in manchen Kantonen gar nicht geregelt sind, sind veraltet und einfach nicht mehr zeitgemäss! Hier das völlig veraltete und aus meiner Sicht überholte Gesetz im Kanton Thurgau 
http://www.raumplanung.tg.ch

Sinn würde aus meiner Sicht nur eine gesamt-schweizerische Regelung mit folgende Bestimmungen machen: Das
 Pflücken von Wild-Pilzen ist jedem Pilzsammler erlaubt. Die Menge pro Tag und Person ist auf maximal 4 kg beschränkt. Pilze, welche auf der schweizerischen Schutzliste bedrohter Pilze stehen, dürfen nicht gepflückt werden.