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Zu den geltenden Pilzschutzverordnungen im Kanton Thurgau & der
Schweiz: Ich trete für
die Aufhebung von allen Pilzschutzverordnungen ein, da seit langem wissenschaftlich belegt
und bewiesen ist, dass das sammeln von Pilzfruchtkörpern keinen Einfluss auf das Pilzwachstum hat!
Die Beweise dazu haben Egli & Al in mehreren Publikationen schon seit
langem erbracht. Sie finden diese Publikationen unter:
http://www.wsl.ch
Die angeblichen Pilzschutzmassnahmen, welche heute kantonal sehr
unterschiedlich, respektive in manchen Kantonen gar nicht geregelt sind, sind
veraltet und einfach nicht mehr zeitgemäss! Hier das völlig veraltete und aus
meiner Sicht überholte Gesetz im Kanton Thurgau
http://www.raumplanung.tg.ch
Sinn würde aus meiner Sicht nur eine gesamt-schweizerische Regelung mit
folgende Bestimmungen machen: Das Pflücken von Wild-Pilzen ist jedem Pilzsammler erlaubt. Die Menge pro Tag und Person ist auf maximal 4 kg beschränkt. Pilze, welche auf der schweizerischen Schutzliste bedrohter Pilze stehen,
dürfen nicht gepflückt werden.
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